Limit für Temperaturen in Schulen und Sporthallen



Das Bildungsministerium teilte auf Anfrage mit, dass fürs Energiesparen an Schulen die Träger zuständig sind. Die aktuelle Verordnung über die Organisation von Schulen schreibt eine Klassenraumtemperatur von 20 Grad als mittleren Wert vor. 22 Grad sollen nicht dauerhaft überschritten werden. Auf Fluren, in Toiletten und Sporthallen sind 18 Grad vorgegeben. „Der Unterricht findet nicht statt, wenn in den betreffenden Unterrichtsräumen die Raumtemperatur unter 16 Grad Celsius, in Sporthallen oder Turn- und Gymnastikräumen unter 14 Grad Celsius gesunken und eine Erwärmung kurzfristig nicht zu erwarten ist“, heißt es in der Verordnung. Laut Ministerium sind keine Änderungen an den Vorgaben beabsichtigt.

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